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07. Oktober 2022

Schöff*innen gesucht: Volkshochschulen informieren gemeinsam mit dem Verband bayerischer Schöffen über das unbekannte Ehrenamt

Nächstes Jahr werden die Schöff*innen in der gesamten Bundesrepublik neu gewählt. Im Vorfeld richten rund 60 Volkshochschulen in ganz Bayern Informationsveranstaltungen zur Tätigkeit der ehrenamtlichen Richter*innen aus.

„Im Namen des Volkes“ ergehen nach deutschem Prozessrecht alle Urteile ordentlicher Gerichte. Dieser Grundsatz wird auch in Artikel 88 der Bayerischen Verfassung deutlich, wo es heißt: „An der Rechtspflege sollen Männer und Frauen aus dem Volke mitwirken.“ Damit das sichergestellt wird, gibt es das Ehrenamt der Schöff*innen.
Jeweils zwei ehrenamtliche Richter*innen sitzen den Berufsrichter*innen an Land- oder Amtsgerichten bei und haben bei der Urteilsfindung gleichberechtigtes Stimmrecht – und damit eine große Verantwortung für den weiteren Lebensweg einer angeklagten Person.

Im Jahr 2023 werden die Schöff*innen in ganz Deutschland neu gewählt. Ihre Amtszeit beträgt fünf Jahre. Zur Ausübung des Ehrenamts muss man über keine juristischen Kenntisse verfügen. Zwingende Voraussetzung ist jedoch die deutsche Staatsbürgerschaft und ein Alter zwischen 25 und 69 Jahren bei Antritt des Amtes.

Welche weiteren Anforderungen es gibt, wo sich Interessierte bewerben können, wie die Schöff*innen gewählt werden und wie hoch die Aufwandsentschädigung ist – darüber informieren zahlreiche bayerische Volkshochschulen im Wintersemester 2022/23 in Kooperation mit dem bayerischen Landesverband der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen.

Ansprechpartner
Lena Pirzer
Tel: +49 89 510 80 49
Ruth Jachertz
Abwesend bis 29. Februar 2024 Vertretung:
Elisabetta Mola (Kultur)
Johannes Pütz (Gesellschaft)
Tel: +49 89 510 80 40