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01. Januar 2021

Bildungsprämie

Informationen für Weiterbildungsinteressierte - Prämienberatung an den Volkshochschulen in Bayern in der dritten Förderphase des Bundesprogramms Bildungsprämie


www.bildungspraemie.info

Eckdaten zum Ablauf des Programms:
  • Erwerbstätige können Prämiengutscheine der Bildungsprämie noch bis Ende 2021 erhalten.
  • Kurse bei Weiterbildungsanbietern müssen bis zum 30. Juni 2022 beginnen.
  • Weiterbildungsträger können einen Antrag auf Abrechnung bis zum 31. Dezember 2022 stellen.
  • Anträge auf Abrechnung können erst nach Abschluss der Weiterbildungen gestellt werden. Längerfristige Maßnahmen sind damit ggf. jetzt schon nicht mehr förderfähig.

Die 3. Förderphase 2014 bis 2021 - neue und verbesserte Förderbedingungen seit 1. Juli 2017
 
Die 3. Förderphase des Bundesprogramms Bildungsprämie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) startete zum 1. Juli 2014 mit einem nahtlosen Übergang von der 2. in die 3. Förderphase. Die Förderung wurde bis 31.12.2021 verlängert.
 
Grundlegende Verbesserungen gelten seit 1. Juli 2017:

Einen Prämiengutschein können Beschäftigte jeden Alters und unter Umständen auch Personen im Ruhestand erhalten - die Altersgrenze von mindestens 25. Jahren entfällt. Förderberechtigt sind Personen, die
    • die befugt sind in Deutschland zu arbeiten und durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen die Beträge von 20 000 € bzw. 40 000 € bei gemeinsam Veranlagten nicht übersteigt,
    • die während der Mutterschutzfrist, in Elternzeit oder Pflegezeit unterhalb der genannten Einkommensgrenzen liegen und über einen gültigen Arbeitsvertrag im Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit verfügen,
    • deren Erwerbseinkommen als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer und Selbständige trotz der Mindestarbeitszeit unter den Regelleistungen der Grundsicherung liegt und die daher zu ihrem Erwerbseinkommen aufstockende Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch erhalten,
    • anlässlich des ab dem 1. Juli 2017 in Kraft tretenden Flexirentengesetzes (Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben) können auch Rentnerinnen und Rentner bzw. Pensionärinnen und Pensionäre einen Prämiengutschein erhalten, sofern sie mindestens 15 Stunden wöchentlich erwerbstätig sind und die Einkommensgrenzen einhalten.
    • Weiterbildungsinteressierte können ab dem 1. Juli 2017 pro Kalenderjahr einen Prämiengutschein erhalten.
    • Die bisherige Grenze der förderfähigen Kosten für eine Weiterbildung in Höhe von 1.000 Euro entfällt. Die Höhe der Förderung beträgt weiterhin 50 % der Veranstaltungsgebühren, maximal jedoch 500 Euro.
    • Neben Externenprüfungen nach BBiG oder HWO sind auch andere Prüfungen förderfähig, wenn diese in einem inhaltlichen Zusammenhang mit der durch einen Prämiengutschein geförderten Weiterbildungsmaßnahme stehen. Voraussetzung: Die Kosten für die Prüfung müssen auf der Rechnung für die Maßnahme ausgewiesen sein bzw. über den Weiterbildungsanbieter bezahlt werden
    • Es ist möglich, mehrere Weiterbildungsmaßahmen unter dem gleichen inhaltlichen Weiterbildungsziel zusammenzufassen. Diese sogenannten Kursbündel werden zukünftig wie eine Weiterbildung behandelt. Das heißt, es muss nur noch die erste der Weiterbildungsmaßnahmen innerhalb der Gültigkeitsdauer des Prämiengutscheins beginnen.
    • Pflichtfortbildungen sind förderfähig. Dabei handelt es sich um Weiterbildungen, die einer regelmäßigen, nachweislichen Fortbildungsverpflichtung dienen. Für diese kann zukünftig ein Prämiengutschein eingesetzt werden, sofern keine gesetzliche oder durch Rechtsverordnung festgelegte Finanzierungspflicht des Arbeitsgebers besteht, vgl. https://www.bildungspraemie.info/_medien/downloads/Liste_Pflichtfortbildungen.pdf
    • Prämiengutscheine können bei Kursabbruch abgerechnet werden. Es ist möglich, einen Prämiengutschein abzurechnen, wenn die Teilnahme an einer Maßnahme abgebrochen wurde. In diesen Fällen kann die Differenz zwischen den laut Rechnung zu bezahlenden Kosten (entsprechend den AGB des Weiterbildungsanbieters) und dem durch die Teilnehmerin oder den Teilnehmer geleisteten Eigenanteil ersetzt werden.
    • Vorzeitige Abrechnung von Prämiengutscheinen. Zudem ist es bei länger dauernden Weiterbildungen möglich, nach einem inhaltlich und finanziell eindeutig abgrenzbaren Abschnitt der Maßnahme einen Prämiengutschein vorzeitig zur Abrechnung einzureichen. Die Förderung bezieht sich dann auf die dem Teilnehmer bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten. Die inhaltliche und finanzielle Abgrenzung muss aus dem Kursprogramm ersichtlich sein.
    • Prämiengutscheine werden bis Ende 2020 ausgegeben und können bis zum 31. Dezember 2021 durch den Weiterbildungsanbieter abgerechnet werden.

Link zur Bildungsprämies:


Historie:

Die 2. Förderphase der Bildungsprämie wurde bis Juni 2014 verlängert

Mit dem Ende 2008 aufgelegten Programm Bildungsprämie fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Beteiligung an individuellen beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen. Weiterbildungsinteressierte, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, können einen 50%igen Zuschuss zu den Kursgebühren erhalten – maximal jedoch 500 €. Das BMBF hat die aktuell laufende 2. Förderphase um ein gutes halbes Jahr – bis zum 30. Juni 2014 – verlängert. Alle weiteren Informationen zur Bildungsprämie, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds kofinanziert wird, bekommen Sie über die Programmhomepage www.bildungspraemie.info oder die kostenfreie Service-Hotline 0800 – 2623 000.

Grundsätzlich gilt: Erst beraten lassen, dann anmelden!

Im Beratungsgespräch wird Ihre Förderfähigkeit geprüft. Sie ermitteln zusammen mit Ihren Berater/-innen ein sinnvolles Weiterbildungsziel Sie erhalten einen so genannten "Prämiengutschein". Ihnen werden in der Regel drei Weiterbildungsträger genannt, die eine geeignete Weiterbildung anbieten und bei denen der Prämiengutschein eingelöst werden kann. Förderberechtigte Personen können jährlich ein Beratungsgespräch führen und einen Prämiengutschein erhalten.

Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn

  • Sie durchschnittlich mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden,
  • Sie über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal  20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen,
  • Sie im laufenden Kalenderjahr noch keinen Prämiengutschein erhalten haben
  • Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder in Deutschland arbeiten dürfen.

Beratung und Weiterbildung an Volkshochschulen in Bayern:

Rund 50 von knapp 80 Beratungsstellen in Bayern befinden sich in Trägerschaft von Volkshochschulen. Die Berater/-innen an Volkshochschulen sind umfassend qualifiziert und freuen sich auf Ihre Anmeldung für ein Beratungsgespräch. Jede Volkshochschule vermittelt Sie gerne an Ihre nächst gelegene Beratungsstelle. Bayerische Volkshochschulen und der Bayerische Volkshochschulverband nehmen Ihren Prämiengutschein für Fortbildungen entgegen.

Vorab-Check für Ihr persönliches Beratungsgespräch: https://www.bildungspraemie.info/de/vorab-check-23.php

Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Entweder über die Übersichtskarte auf der Homepage der Bildungsprämie oder per Telefonhotline: 0800 2623 000. Oder Sie wenden sich direkt an Ihre Volkshochschule vor Ort. Eine Liste der Beratungsstellen an Volkshochschulen finden Sie weiter unten.

Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin:

  • Bringen Sie zum Beratungsgespräch alle wichtigen Unterlagen mit: Lichtbildausweis, Einkommensteuerbescheid oder letzte Lohnabrechnung und, sollten Sie kein EU-Bürger sein, eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
  • Zur Vorbereitung auf den Termin überlegen Sie bitte, welche Weiterbildung für Sie grundsätzlich in Frage kommt und welche beruflichen und persönlichen Ziele Sie anstreben.
Ansprechpartner
Hella Krusche
Tel: +49 89 510 80 34
Mechthild Gehrs
Tel: +49 89 510 80 14
Alle Infos auf einen Blick: