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12. August 2020 bis 29. Oktober 2020 14:00 - 12:00

EU-Bildungsprogramm 2021-2027 und Aktionsplan Digitale Bildung

Webseminare

EU-Bildungsprogramm 2021-2027: Newuer Aktionsplan für Digitale Bildung veröffentlicht - Akkreditierung für Mobilität bis spätestens 29. Oktober 2020!

Das EU-Bildungsprogramm in der Förderperiode 2021-2027

Das neue EU-Bildungsprogramm führt die bisherigen Leitaktionen 1 "Mobilität" und 2 "Strategische Partnerschaften" weitestgehend fort. Im Vergleich zur auslaufenden Förderperiode 2014-2020 werden deutlich mehr Fördermittel für Bildung zur Verfügung stehen, so dass sich deutlich mehr Einrichtungen und mehr Teilnehmer*innen an den Bildungsprojekten beteiligen können. Für Mobilitätsprojekte unter der Leitaktion 1 werden die Zugangsvoraussetzungen und Antragsverfahren maßgeblich vereinfacht. Denn Einrichtungen haben ab sofort die Möglichkeit, sich für das vereinfachte Antragsverfahren zu akkreditieren. Aufruf zur Akkreditierung: https://www.na-bibb.de/presse/news/2020/aufruf-zur-akkreditierung/.

Die übergreifenden Ziele des neuen EU-Bildungsprogramms 2021-2027 sind: Besondere inhaltliche Schwerpunkte / Prinzipien der Erasmus-Förderung sind: Aktuell: Neuer Aktionsplan der EU für Digitale Bildung 2021-2027 - zum Download rechts!

Die Europäische Kommission hat kürzlich den neuen „Digital Education Action Plan" für den Zeitraum 2021-2027 vorgestellt. Der neue Aktionsplan sieht zwei langfristige strategische Prioritäten vor:
  • Die Förderung eines leistungsstarken digitalen Bildungsökosystems
  • Die Stärkung der digitalen Kompetenzen der Bevölkerung im digitalen Zeitalter
Als konkrete Maßnahmen werden unter anderem eine europäische Austauschplattform für digitale Bildung, ein europäisches Zertifikat für digitale Kompetenzen, ethische Leitlinien für das Lehren und Lernen zu Künstlicher Intelligenz, Leitlinien für Lehrer und Bildungspersonal zur Förderung von Medienkompetenz, Aktualisierung des Europäischen Rahmens für digitale Kompetenzen und ein Think-Tank zur Förderung der Kooperation auf EU-Ebene vorgeschlagen.

Schlüsselkompetenzen 2018 - Der Referenzrahmen umfasst acht Schlüsselkompetenzen:
  1. Lese- und Schreibkompetenz,
  2. Mehrsprachenkompetenz,
  3. mathematische Kompetenz und Kompetenz in Naturwissenschaften, Informatik und Technik,
  4. digitale Kompetenz
  5. persönliche, soziale und Lernkompetenz,
  6. Bürgerkompetenz (vgl. Beitrag von Sibilla Drews im aktuellen Journal Bildung für Europa)
  7. unternehmerische Kompetenz
  8. Kulturbewusstsein und kulturelle Ausdrucksfähigkeit

Akkreditierung für Mobilitätsprojekte in der Erwachsenenbildung 2021-2027 bis 29. Oktober 2020, 12 Uhr!

Für die Beantragung von Mobilitätsprojekten im neuen EU-Bildungsprogramm ist die Akkreditierung als Bildungsträger auf lange Sicht sehr hilfreich! Denn die Akkreditierung verscjhafft Ihnen einen vereinfachten Zugang zur Förderung - ohne Antragstellung und für die gesamte Dauer der Förderperiode. Wesentlicher Bestandteil der Akkreditierung ist der Erasmus Plan.

Der Erasmus Plan besteht aus vier Teilen:
  1. die Ziele für Ihre Organisation
  2. die von Ihnen geplanten Aktivitäten zur Erreichung der definierten Ziele (z.B. welche Qualifikationen für welches Personal bei welchen Bildungspartnern im europäischen Ausland?)
  3. Selbstverpflichtung zur Einhaltung der Erasmus Qualitätsstandards
  4. die Beschreibung Ihres Managements
Eine Einrichtung, die sich akkreditieren möchte, muss als wesentlichen Bestandteil der Akkreditierung einen "Erasmus Plan"entwickeln und darlegen. Die Laufzeit des Erasmus Plans darf jede Einrichtung zwischen mindestens zwei Jahren und maximal fünf Jahren selber festlegen. Der Erasmus Plan darf und muss im lauf der Förderperiode aktualisiert werden. Eine Einrichtung, die sich akkrediteren möchte, muss sich also nicht von Beginn an für die gesamte Laufzeit der Förderperiode festlegen. Eine Einrichtung darf den Zeitraum selber bestimmen, für den sie die eigene Organisationsentwicklung beschreibt, die sie mit den Mobilitätsprojekten verfolgen und unterstützen möchte, Allerdings müssen die Aktivitäten (Fortbildungen, Arbeitsaufenthalte, Einladung von Experten) bereits zum Zeitpunkt der Akkreditierung für die gesamte Dauer der Förderperiode geplant werden. Mit der Planung der Aktivitäten ist implizit auch die Planung der benötigten Mittel verbunden.

Die Akkreditierung ist als einzelne Einrichtung möglich oder auch als Konsortialführer. Wenn Einrichtungen bisher bereits ein Konsortium gebildet haben für Mobilitätsprojekte, empfiehlt es sich, die Akkredietierung als Konsortium vorzunehmen und einen Konsortialführer zu bestimmen. Die Akkreditierung ist für Antragsteller im neuen EU-Bildungsprogramm in der Leitaktion 1 "Mobilität" der Regelfall. Einrichtungen ohne Akkreditierung können nur eingeschränkte Anträge für kleine, kurzzeitige Mobilitätsprojekte stellen.

EU-Login:
Falls Sie bisher noch nicht an Förderporgramm der EU beteiligt waren, benötigen Sie einen EU-Login, um Ihre Einrichtung auf einem EU-Server zu registrieren. Nur so können Sie den e-Form Antrag für die Akkreditierung aufrufen! Link zur Beschreibung bei der NA BIBB: https://www.na-bibb.de/wiederverwendbarer-inhalt/oid-im-organisationsregistrierungssystem-erwerben/. Wir haben eine kurze Beschreibung der Schritte zum Download vorbereitet.

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Austausch zur Akkreditierung in der vhs.cloud:
Treten Sie für eine Teilnahme am Austausch bitte der Gruppe "EU-Bildungsprogramm 2021-2027" in der vhs.cloud bei, Gruppencode: bvvgrundbildungeu@bayern.vhs.cloud.

Wir bieten Ihnen gerne ergänzenden bilateralen Austausch über Ihre Vorhaben an. Bitte melden Sie uns Ihr Interesse per E-Mail an hella.krusche@vhs-bayern.de. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!