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07. Juli 2020

Freizeitpädagogisches Ferienprogramm

Volkshochschulen sind antragsberechtigt, wenn sie im Rahmen der Ganztagsschule oder Mittagsbetreuung tätig sind oder nach Einzelfallentscheidung des BJR auch im talentCAMPus, außerdem kommunale Volkshochschulen

Sonderprogramm zur Förderung von Ferienangeboten aus Mitteln des Freistaats Bayern beim Bayerischen Jugendring (BJR)

Der Bayerische Jugendring verantwortet und koordiniert das vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus aufgelegte Sonderprogramm zur Förderung von Ferienangeboten.
Auf der Homepage des BJR sind inzwischen in sehr übersichtlicher Form zahlreiche Informationen und Downloads verfügbar: https://www.bjr.de/service/ferienportal.html

Nächste Video-Fragestunden beim BJR am 13. Juli 2020, 10 bis 11 Uhr, und am 16. Juli, 9 bis 10 Uhr, ohne Anmeldung mit AdobeConnect:
https://bjr-konferenzen.adobeconnect.com/ferienportal

Ziel des Programms ist es, Kindern, deren Eltern aufgrund der Corona Pandemie keinen Urlaub mehr nehmen können, schöne Ferien daheim zu ermöglichen und den Eltern die Möglichkeit geben, ihrer Erwerbsarbeit nachzugehen.

Das Ferienprogramm richtet sich an Schüler*innen der Klassen 1 bis 6. Schülerinnen und Schüler in höheren Jahrgangsstufen sind förderberechtigt, wenn deren Behinderung oder entsprechende Beeinträchtigung eine ganztägige Aufsicht und Betreuung erfordert. Teilnahmeberechtigt sind außerdem Kinder in Schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE) an Förderzentren

Beginn der Ferienprogramme ab 3. August für 1 bis 5 Wochen.

Es wird ausdrücklich ein freizeitpädagogischer Inhalt gewünscht. Stichworte: Spiel, Spaß und Erholung in den Ferien.

Die Programme richten sich an Kinder, deren Eltern ihren Urlaub aufgrund der Corona Pandemie schon (fast) aufgebraucht haben. Eltern melden ihren Bedarf auf einem Formblatt den zuständigen Schulleitungen. Ein entsprechender Elternbrief ist seit einigen Tagen im Umlauf. Erste Bedarfsauswertungen am 7. Juli 2020 vorliegen.

Anmeldung und Teilnahme an den Ferienangeboten erfolgen in der Regel wochenweise. Teilnahmeberechtigt sind Kinder, die in diesem Zeitraum täglich mindestens 4 Stunden an dem Betreuungsangebot teilnehmen. In dem Rückmeldebogen, der dem Elternbrief beigefügt ist, können diese daher auch Betreuungsbedarfe melden, die sich auf den Vormittag oder Nachmittag beschränken.

Ausgewählte Eckdaten der Förderung:
  • Ferienangebote finden grundsätzlich in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, in Schulen, in Räumlichkeiten der schulischen Ganztagsangebote bzw. der Mittagsbetreuungen statt. Die Hygieneauflagen sind zu erfüllen.
  • Ferienangebote finden im Umfang von ein, zwei, drei, vier oder fünf Wochen ab dem 3. August 2020 statt.
  • Ferienangebote decken möglichst einen täglichen Betreuungszeitraum von Montag bis Freitag, grundsätzlich von 8 bis 16 Uhr, ab.
  • Die Förderung (pro Woche und Gruppe) wird bis zum Höchstbetrag von 2.000 EUR für Personalkosten sowie von 200 EUR für Sachkosten gewährt
  • Elternbeiträge sollen erhoben werden bis maximal 50 Euro pro Kind und Woche
  • Träger müssen einen Eigenanteil in Höhe der vereinnahmten Elternbeiträge leisten
  • Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachausgaben – insbesondere für Verbrauchsmaterial – für die Durchführung und Organisation der Betreuungsangebote (d.h. planendes, Betreuungs- und Verwaltungspersonal)
  • Die Förderung wird in Höhe der tatsächlichen förderfähigen Ausgaben abzüglich des Eigenanteils und weiterer Finanzierungsbeteiligungen Dritter gewährt.
  • Die Entscheidung über die Bereitstellung der Verpflegung obliegt den Trägern, wobei die Verpflegungskosten nicht zu den zuwendungsfähigen Kosten zählen und (zusätzlich) von den Eltern erhoben werden müssen
  • Träger sorgen eigenverantwortlich für den Versicherungsschutz (z.B. bei Bernhard Assekuranz problemlos möglich)

Die Förderung erfolgt nach Anzahl der eingerichteten Gruppen:

  • Mindestteilnehmerzahl: 6 Kinder
  • Hochsteilnehmerzahl je Gruppe: 12 Kinder
Anzahl der Gruppen und Anzahl der teilnehmenden Kinder:
1 Gruppe: 6 – 12 Kinder
2 Gruppen: 13 – 24 Kinder
3 Gruppen: 25 – 36 Kinder
je weitere Gruppe: 12 Kinder

Musterformulare:
In Kürze stellt der BJR den Trägern für die Durchführung und die anschließende Abrechnung des Ferienangebots folgende Musterformulare zur Verfügung, die verbindlich zu verwenden sind: 
  • Muster zur Dokumentation der tageweisen Anwesenheit
  • Muster zur Dokumentation des Personaleinsatzes
  • Erklärung des Trägers über die zusätzliche Einrichtung des Ferienangebots
Interessenbekundung der Träger:
Parallel zur Bedarfserhebung über die Schulleitungen können und sollen sich interessierte Träger, die bereits Abstimmungen mit den örtlichen Schulen getroffen haben, eine Interessenbekundung für die Durchführung des Ferienprogramms einreichen. Link zum Web-Formular für die Interessenbekundung: https://www.bjr.de/index.php?id=1633&no_cache=1

Fördertechnische Details:

Antragsberechtigung:
  • Volkshochschulen sind antragsberechtigt, wenn sie im Rahmen der Ganztagsschule oder Mittagsbetreuung tätig sind oder nach Einzelfallentscheidung des BJR auch im talentCAMPus, außerdem kommunale Volkshochschulen
Antragsfristen:
  • Ein Ferienangebot muss spätestens 2 Wochen vor Beginn beim BJR beantragt werden.
Organisation:
  • Ein Formular zur Selbstauskunft der Eltern über den Betreuungsbedarf wird in Kürze auf der Homepage des BJR veröffentlicht. Dieses muss von den Trägern eingeholt, aber nicht überprüft werden.
  • Für die Dokumentation der Anwesenheit der Kinder stellt der BJR ein Musterformular zum Download..
  • Für die Förderfähigkeit des Ferienangebotes ist es laut Aussage des BJR ausreichend, wenn genügend Kinder zum Ferienangebot angemeldet und zu Beginn anwesendsind. Es liegt aber laut Aussage des BJR nicht in der Verantwortung der Anbieter, ob Kinder erscheinen oder nicht.
  • Eine Unterschreitung der Mindest-Anzahl einer Gruppe (6) hat auf die Förderfähigkeit demnach keine schädlichen Auswirkungen
Teilnehmerbeiträge:
  • Diese müssen erhoben werden, mind. 1 Euro bis 50 Euro als Finanzierungsbeitrag zu den zuwendungsfähige Ausgaben .
  • Die Teilnehmerbeiträge (Elternbeiträge) entsprechen dem Eigenanteil des Trägers, dieser hat also de facto keinen Eigenanteil zu leisten:
Die Teilnehmerbeiträge zählen nicht zu den Finanzierungsbeteiligungen Dritter. Sondern die Summe aus TN-Beiträgen und Landesmitteln entsprechen 100%der förderfähigen Ausgaben. Der Eigenanteil (mind. in Höhe der TN-Beiträge) wird vom Zuschuss abgezogen, da ansonsten die Summe der Einnahmen die Summe der förderfähigen Ausgaben übersteigen würde. Um es salopp zu formuleiren "Die Teilnehmerbeiträge SIND der Eigenanteil des Trägers".
  • Für die Finanzierung der nicht zuwendungsfähigen Ausgaben (z.B. Verpflegung, Fahrkarten, Eintrittspreise) können und werden i.d.R. Elternbeiträge erhoben - falls aber Sponsoren oder Kommunen zur Mitfinanzierung.bereit sind, darf auf Elternbeiträge für die nicht zuwendungsfähigen Ausgaben verzichtet weren.
Ansatz, Abrechnung und Nachweis der förderfähigen und nicht förderfähigen Ausgaben:
  • Alle Ausgaben, die zuwendungsfähigen und die nicht zuwendungsfähigen Ausgaben, bilden gleichrmaßen Bestandteil des Verwendungsnachweises
  • Es sind keine Höchstgrenzen für Honorarsätze festgelegt. Jedoch muss das besserstellungsverbot gemäß den ANBest-P Pkt. 1.3 beachtet werden. Demnach darf das Personal nicht höher vergütet werden, als es der TvöD-L vorsehen würde.
  • Die maßnahmebezogenen Kosten des festangestellten Personals sind spitz anzusetzen, abzurechnen und nachzuweisen. Die Träger müssen also gemäß Lohnkonten die maßnahmebezogenen Aufwandsstunden/Einsatzzeiten für die Ferienangebote abgrenzen. Ein pauschalierter Ansatz gemäß der vom Bayerischen Finanzministerium (FM) jährlich herausgegebenen Liste der Personaldurchschnittskosten ist nicht möglich.
Folgende Frage ist noch nicht abschließend geklärt:
  • Dürfen Träger eine neue Gruppe eröffnen, falls mehr Eltern als geplant ihre Kinder ins Ferienprogramm entsenden, und dadurch die maximale Gruppengröße von 12 Kindern überschritten wird? So, wie es aktuell ausschaut, muss in diesem Fall ganz regulär eine neue Gruppe beantragt werden.

Fragen und Antworten eim BJR:
Der BJR richtet zur Antragstellung, Durchführung und dem Nachweis der Mittelverwendung zu verschiedenen Videosprechstunden ein. Die nächsten Termine sind: 13. Juli 2020, 10 bis 11 Uhr, sowie 16. Juli, 9 bis 10 Uhr. Die Videokonferenzen werden mit AdobeConnect durchgeführt:https://bjr-konferenzen.adobeconnect.com/ferienportal

Alle Informationen zum Ferienprogramm im Detail auf der Homepage beim BJR: https://www.bjr.de/service/ferienportal.html
Ansprechpartner
Ruth Jachertz
Abwesend bis 29. Februar 2024 Vertretung:
Elisabetta Mola (Kultur)
Johannes Pütz (Gesellschaft)
Tel: +49 89 510 80 40
Hella Krusche
Tel: +49 89 510 80 34