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Alphabetisierung für Asylsuchende "Alpha Asyl"

Fortsetzung im Jahr 2023: Alpha Asyl Kurse für Asylsuchende, Geduldete und Asylberechtigte mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Bayern unter zwei Jahren

Zuständigkeit bei der Regierung von Niederbayern - neue Webadresse seit März 2022:
https://regierung.niederbayern.bayern.de/aufgaben/37686/37696/leistung/leistung_46298/index.html

Das Förderprogramm Alpha Asyl besteht seit Mai 2016 und wird analog zum Förderprogramm Alpha+ von der Regierung von Niederbayern betreut. Das Förderprogramm läuft bis 31.12.2023. Eine Zusammenführung mit dem Landesprogramm Alpha+ ist zum 1.1.2024 in der Zuständigkeit des StMUK geplant. Gefördet werden 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben aus Landesmitteln. Die Förderung wird pauschaliert gewährt ohne Einzelkostennachweise.

Zuwendungsgeber ist das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration. Bitte verwenden Sie für die Bekanntmachung der Förderung auf Ihrer Homepage, Flyern und weiteren Veröffentlichungen den Förderhinweis „Dieses Projekt wird vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration gefördert“ zusammen mit dem Logo des Ministeriums, Download: https://cloud.vhs-bayern.de/s/D8gezYPHEdkKjZK

Fortsetzung der Alpha Asyl Förderung im Jahr 2023 - Fördereckpunkte für 2023

Neue Regelung für TN-Liste: Die Teilnehmenden-Liste muss für Alpha Asyl Kurse, die ab 1.1.2023 starten, bereits bei der Antragstellung mit eingereicht werden. Auf der TN-Liste müssen bei Antragstellung namentlich mind. 5 förderfähige Teilnehmende aufgelistet sein. Da die Teilnehmenden in der Praxis erst zu Beginn eines Kurses wirklich festzustellen sind, erteilt die Regierung von Niederbayern zunächst nur die Genehmigung für einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn. Das Ersuchen um vorzeitigen Maßnahmebeginn muss schriftlich bei Antragstellung eingereicht werden! Die Projektträger reichen die TN-Liste mit dem gesicherten Stand der Teilnehmenden zum ersten Kurstermin erneut bei der Regierung ein und erhalten auf dieser Grundlage den Bewilligungsbescheid.

Online-Anteil: Die am 24.11.2021 erteilte Ausnahmeregelung für 100% Online- oder Distanzunterricht galt bis zum Ende des Jahres 2022. Seit 01.01.2023 dürfen abweichend von den Fördereckpunkten 30% der Unterrichtseinheiten online durchgeführt werden (vgl. Fördereckpunkte 2023, Abschnitt 5.3).

Ab sofort Online-Antragstellung:
https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/plugins/login/userregistry-login/secure/login.jsp;jsessionid=fNBhev7GJWbvqHQWem_aALBYKDpITjvvimMUUBCx.IF1

Aktueller Hinweis: Für Ukrainer*innen bitten wir um die Organisation von Integrationskursen bzw. um die Vermittlung in Integrationskurse! Bitte reichen Sie Alpha Asyl Anräge nur mehr für Teilnehmer*innen mit offensichtlichem Alphabetisierungsbedarf in der Zweitschrift Deutsch ein.

Förderfähige Zielgruppen gemäß den Fördereckpunkten für 2023:
  1. Leistungsberechtigte nach §1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG): Asylsuchende, Geduldete (Status: Gestattung, Duldung)
  2. Außerdem: Asylberechtigte (Aufenthaltstitel), anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte, Personen mit einer Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bzw. entsprechender Fiktionsbescheinigung (betrifft Bürger*innen aus der Ukraine ohne Kenntnis der Lateinschrift) sowie Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG (Aufnahme aus dem Ausland) bzw. entsprechender Aufnahmeerklärung der Bundesrepublik Deutschland, die jeweils noch keine zwei Jahre ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern haben.
  3. Unter der Voraussetzung, dass an einem Alpha Asyl Kurs durchgängig mindestens 5 förderfähige Personen der unter 1. und 2. genannten Zielgruppen teilnehmen, sind darüber hinaus auch Personen teilnahmeberechtigt mit mindestens oder mehr als zwei Jahren gewöhnlichem Aufenthalt oder Wohnsitz in Bayern, sofern sie zu den unter 2. genannten Zielgruppen gehören.
  • Nicht förderfähig sind Asylsuchende aus sicheren Herkunftsländern: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik, Serbien, Montenegro, Senegal und Ghana, gemäß Anlage II zu § 29a Asylgesetz (AsylG)
  • Für alle Statusabfragen gilt die sorgfältige Selbstauskunft der Teilnehmer*innen (Es sind keine Status-Nachweise oder Bescheide einzuholen und zu kopieren)
Weitere Förderbedingungen:
  • Teilnehmer*innen müssen das 15. Lebensjahr vollendet haben
  • Mindestanzahl der förderberechtigten Teilnehmer*innen: 5, keine Obergrenze
  • Gefördet werden bis zu 35 Euro Honorar pro Kurs-UE/sozialpädagogische Betreuung (1 UE = 45 Min.), bis zu 40 Euro pro Projektleitungsstunde (1 Stunde = 60 Min.), 5 Euro Sachmittel pro Kurs-UE, 12% Vewaltungspauschale
  • Vergütungen festangestellter Lehrkräfte und Projektleiter*innen werden gemäß den Personaldurchschnittskosten nach Entgeltgruppe bemessen (vgl. Download)
  • Kursumfang (1 UE = 45 Min.): standardisierte Kurse mit 100, 200 oder 300 UE
  • Sozialpädagogische Betreuung (1 UE = 45 Min.): zusätzlich bis zu 30 UE für 100 UE-Kurse, bis zu 40 UE für 200 UE-Kurse und bis zu 50 UE für 300 UE-Kurse
  • Projektleitungspauschale im Umfang von 10 Stunden für 100 UE-Kurse, 15 Stunden für 200 UE-Kurse, 20 Stunden für 300 UE-Kurse (1 Stunde = 60 Minuten)
  • Bis zu 30% der UE dürfen online-basiert durchgeführt werden
  • Lernstandserhebung: analog zur bekannten Alpha+ Förderung mit Lernstandserhebung nach Alpha Levels und Dokumentation (Formblatt Lernstandserhebung finden Sie rechts zum Download)
  • Zuständig für alle Förderfragen, ggf. Erteilung von Ausnahmegenehmigungen: Regierung von Niederbayern (s.u.)
Voraussetzungen für Lehrkräfte:
  • Vorqualifikation: pädagogisches, sozial- oder sonderpädagogisches Studium oder ein Studium aus dem Sprachenbereich (möglichst DaZ/DaF).
  • Liegt kein abgeschlossenes Hochschulstudium vor, können nach Einzelfallprüfung können nach Einzelfallprüfung mehrjährige einschlägige berufliche Qualifikationen und Erfahrungen im Grundbildungs- oder sprachlichen Bereich gleichwertig anerkannt werden.
  • Maßnahmebezogene Qualifikation: entweder das Zertifikat der Basisqualifizierung "ProGrundbildung" oder die BAMF-Zulassung für Alphabetisierungskurse oder gleichwertige Nachweise nach Einzelfallentscheidung der Regierung von Niederbayern.
In jedem Fall sollten Kursleiter*innen an einer Fortbildung für Lernstandserhebung teilnehmen, z.B. "Alpha-Kurzdiagnostik", die der bvv fortlaufend online-basiert anbietet. Die Online-Schulung für die Alpha-Kurzdiagnostik empfehlen wir dringend auch für Lehrkräfte, die über die erweiterte Zulassung des BAMF für Alphabetisierung verfügen. Denn im Integrationsbereich wird die Kompetenzskalierung nach Alpha Levels 1 bis 4 nicht angwandt.

Antragseinreichung:
  • Antrag
  • Konzept
  • Nachweise über die Qualifikation des Lehrpersonals
  • Kontaktliste für Akteure und Institutionen im Bereich Integration, Migration, Asyl (falls keine Kontakte bestehen, ist eine Fehlanzeige einzureichen)
  • Teilnehmerliste
Ab sofort Online-Antragstellung (Link wird unter dem Abschnitt "Online-Verfahren" generiert. Es ist ein Elster-Zertifikat erforderlich.:
https://regierung.niederbayern.bayern.de/aufgaben/37686/37696/leistung/leistung_46298/index.html

Postanschrift:
Regierung von Niederbayern
Sachgebiet 13 - Alphabetisierung
Postfach
84023 Landshut

Kontakt:
Telefon 0871 808-1660
E-Mail
alphabetisierung@reg-nb.bayern.de

Zum Start der Alpha Asyl Kurs müssen an die Lehrkräfte übergeben werden:
  • die TN-Liste, damit Eintritte und Austritte von Teilnehmenden dokumentiert werden können
  • das Klassenbuch mit ausreichender Anzahl von Ausdrucken der Klassenbuchseiten für die Eintragungen pro Kurstermin
  • die Formblätter für Lernstandserhebungen, damit die Lehrkräfte diese gleich beim Eintritt der TN*innen dokumentieren können

Registrierte und angemeldete Nutzer*innen finden rechts Unterlagen zum Download:
Wählen Sie bitte das Konzept für 100, 200 oder 300 UE mit oder ohne Online-Anteile. Der Antrag unterscheidet sich unter dem Aspekt der Online-Anbteile nicht. Vervollständigen Sie bitte Ihre vhs-spezifischen Adress- und Bankdaten im jeweiligen Formular für Konzept und im Antrag. In den vorgefertigten Formularen sind die jeweiligen Höchstsätze eingetragen und kalkuliert. Falls Sie weniger als 35 Euro pro UE vergüten, kalkulieren Sie den gesamten Antrag bitte neu. Falls Sie sozialpädagogische UE beantragen, müssen Sie diese bitte noch nachträglich im Formular für den Antrag kalkulieren und im Konzept angeben. Zu prüfen und ggf. anzupassen sind im Einzelnen:
  • Antrag Punkt 1: Adressdaten, Bankverbindung
  • Antrag Punkt 2: ggf. anpassen, falls Ausgaben und Zuschusss sich durch sozialpädagogische UE erhöhen
  • Antrag Punkt 3: Datum erster Kurstag und Datum letzter geplanter Kurstag plus mindestens 6 Wochen (um Verzögerungen von vornherein zu berücksichtigen)
  • Antrag Punkt 4: ggf. Anzahl sozialpädagogische UE eintragen
  • Antrag Punkt 5.2: ggf. anpassen, wenn die Pauschale von 40 Euro pro Stunde unterschritten wird, d.h. sofern die Projektleitung nicht mindestens in TVÖD 9 Endstufe eingruppiert ist oder vergleichbar mit mindestens 40 Euro pro Stunde vergütet wird inkl. Arbeitgeberanteilen.
  • Antrag Punkt 5.3: ggf. Anzahl der sozialpädagogischen UE x 35 Euro (Honorar) eintragen
  • Antrag Punkt 6: ggf. Finanzierung anpassen: Summe 6.1 bis 6.4 (automatisch) = 100%, Landesmittel (Pkt. 6.4) = 90%, Eigenmittel (Pkt. 6.1) = 10%
  • Konzept oben: Angaben zum Projektträger, Durchführungsort, Beginn und Ende
  • Konzept Punkt 3: Name/n der Lehrkräfte
  • Konzept Punkt 4: Name der Projektleitung
  • Konzept Punkt 5, ggf. Umfang (Anzahl der UE) für sozialpädagogische Betreuung und Name/n des eingeplanten Personals (i.d.R. die Lehrkräfte)
  • Konzept Punkt 6: Schlussbemerkung z.B. für ungefähre Angaben zur geplanten zeitlichen, wöchentlichen Verteilung des Unterrichts und ggf. erläuternde Angaben zur Qualifikation des Lehrpersonals, zur personellen Besetzung der Projektleitung oder ggf. zur Notwendigkeit der sozialpädagogischen Betreuung.
  • Ersuchen um Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn, falls Sie Ihren Antrag kuzfristig eineichen mit einem Vorlauf von weniger als zwei Wochen..
Wichtige Hinweise zur Durchführung:
  • Die Teilnehmerliste ist sorgfältig zu führen (es ist keine Unterschrift der TN erforderlich, sondern ausschließlich die Unterschrift der Projekt- bzw. vhs-Leitung)
  • Das Klassenbuch Deckblatt ist mit allen Namen der vhs-Projektbeteiligten und Kursleiter*innen und deren Handzeichen zu versehen
  • Klassenbuch-Seiten bitte in ausreichender Anzahl an die Kursleiter/-innen aushändigen und diese verpflichten, die Klassenbucheinträge sorgfältig vorzunehmen
  • Formblatt für Lernstandserhebungen bitte an die Kursleiter*innen weitergeben mit der dringenden Verpflichtung, die Alpha-Kurzdiagnostik für Schreiben und Lesen durchzuführen!
  • Lernstanderhebungen sind pro Teilnehmer*in bei Kurseintritt und zum Ende des Kurses durchzuführen (Bestimmung und Zuordnung der Kompetenzniveaus der TN gemäß Alpha Levels, Fortbildungen beim bvv)
  • Teilnehmerliste und Klassenbuchseiten sind mit dem Verwendungsnachweis im Original einzureichen und werden zusammen mit den dokumentierten anonymisierten Lernstandserhebungen genau geprüft
  • Die aufgewendeten Stunden für die Projektleitung sind auf einem Formblatt mit Datum und Uhrzeiten in Stichworten zu dokumentieren