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AZAV - Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung, Arbeitsförderung

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wurde ein neues Kapitel zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen in das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) eingefügt.

Die Regelungen verfolgen das Ziel, die Qualität arbeitsmarktlichen Dienstleistungen und damit die Leistungsfähigkeit und Effizienz des arbeitsmarktpolitischen Fördersystems nachhaltig zu verbessern. Um dieses Ziel zu erreichen, können nur solche Träger zur Einbringung von Arbeitsmarktdienstleistungen zugelassen werden, die unter anderem ihre Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen, qualifiziertes Personal einsetzen und ein System zur Sicherung der Qualität anwenden. Die Zulassungserfordernisse gelten für alle Träger, die Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem SGB III selbst durchführen oder durchführen lassen.

Sowohl im Bereich der Träger- als auch Maßnahmenzulassung arbeiten bayerische Volkshochschulen seit vielen Jahren mit der Fachkundigen Stelle DQS zusammen. Diese bietet dem bvv gute Konditionen im Bereich der Verbundzulassung von Maßnahmen. Verschiedene rechtliche Grundlagen finden Sie im Downloadbereich. (Login erforderlich)


AZAV-Trägerzertifizierung

Volkshochschulen, die Arbeitsmarktdienstleistungen nach dem SGB III für Agenturen für Arbeit und JobCenter erbringen wollen, müssen eine Trägerzertifizierung nach AZAV haben. Einen Überblick über Verfahren, Vorbereitung, und Kosten gibt Ihnen die Präsentation und das Webinar im Downloadbereich.


AZAV-Maßnahmenzertifizierung

Die trägerzertifizierten Volkshochschulen haben die Möglichkeit vierteljährlich - jeweils zum Quartalsende - an einer gemeinsamen Maßnahmeneinreichung teilzunehmen und so Kosten für die Zertifizierung einzusparen. Dazu erfolgt regelmäßig eine Abfrage über die zertifizierende Fachkundige Stelle DQS.

Darüber hinaus koordiniert der bvv ca. alle 3 Jahre in Zusammenarbeit mit dem Kooperationsverbund AZAV, dem 22 bayerische Volkshochschulen angehören, eine gemeinsame Maßnahmeneinreichung im Bereich §45 und §81 SGB III.


AZAV-Trägerneuzulassung – Arbeitshilfe

Wir stellen Ihnen zur Arbeitserleichterung der Antragstellung im ein Dokumentenpaket als Mustervorlage zur Verfügung. (Login erforderlich)


AZAV-Kooperationsverbund Bayern und Verein zur Förderung der Beruflichen Bildung an Volkshochschulen

Wenn Sie sich für eine Mitgliedschaft im Kooperationsverbund AZAV interessieren, finden Sie dazu Informationen in der Kooperationsvereinbarung im Downloadbereich. In diesem arbeiten 22 bayerische Volkshochschulen zusammen im Rahmen umfangreicher Maßnahmeneinreichungen, um Kosten und Aufwand zu minimieren.

Weiterhin arbeiten ca. 25 Volkshochschulen mit Schwerpunkt in der beruflichen Bildung und Projektarbeit bundesweit im "Verein zur Förderung der Beruflichen Bildung an Volkshochschulen", BBV, zusammen. Informationen über Vereinszweck, Vorteile und Dienstleistungen erhalten Sie unter http://www.bbv-vhs.de/

Der BBV ist Mitglied im Bildungsverband Berufliche Bildung (BBB) und kooperiert mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit e.V. (bag arbeit e.V.). Auf diesem Wege werden die Anliegen der Mitglieds-Volkshochschulen bildungspolitisch auf Bundesebene vertreten. Weiterhin profitieren die BBV-Volkshochschulen vom breiten Fortbildungs- und Veranstaltungsangebot der bag arbeit.

Ihr Ansprechpartner
Jutta Mahlo
Tel: +49 89 510 80 54