Login
2021RecognisedbyEFQM3Star

Förderprogramme zur Nutzung durch Volkshochschulen

Verschiedene Förderprogramme des Bundes und des Freistaats eignen sich neben der Nutzung der Arbeitsmarktförderinstrumente nach dem Sozialgesetzbuch, um bildungsbenachteiligte Personengruppen speziell bei ihrer Arbeitsmarktintegration zu unterstützen. Typische Förderprogramme sind der Arbeitsmarktfonds Bayern und der Europäische Sozialfonds Bund und Land.


Förderprogramme bedeuten nicht bares Geld zur Unterstützung einer Institution, sondern gewähren Zuwendungen für bestimmte Leistungen, i.d.R. die Durchführung von Maßnahmen und Projekten. Diese sind an Vergabe- oder Antragsverfahren gebunden, unterliegen Durchführungsbestimmungen und erfordern teilweise aufwändige Nachweise über die zweckbestimmte Verwendung der Fördermittel und Zielerreichung.


Arbeitsmarktfonds Bayern

Die Bayerische Staatsregierung hat im Jahr 1997 aus Privatisierungserlösen einen Arbeitsmarkt- und Sozialfonds aufgelegt. Für 2016 sind 8,2 Mio. Euro veranschlagt. Aus dem Arbeitsmarktfonds werden Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung unterstützt. Zielgruppen der Förderung aus dem Arbeitsmarktfonds sind hauptsächlich Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen. Detaillierte Informationen über die Fördermöglichkeiten im Arbeitsmarktfonds Bayern finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration.

Der jährlich erscheinende "Förderleitfaden" gibt Aufschluss über die Förderschwerpunkte, Fördergrundsätze, Ansprechpartner/-innen und das Antragsverfahren. Anträge auf Förderung sind i.d.R. jährlich bis 30. April einzureichen.

Förderschwerpunkte:

  • Entwicklung und Erprobung innovativer Instrumente (Experimentiertopf) – Regionale Arbeitsmarktinitiativen
  • Maßnahmen zur Unterstützung von besonderen Personengruppen auf dem Weg in die Berufsausbildung und zum Berufsabschluss
  • Beschäftigungsfördernde Maßnahmen der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit (AJS)
  • Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung von Frauen.


Ausstattungsinvestitionen

Informationen über die Förderung für Ausstattungsinvestitionen beim Bayerischen StMWI finden Sie unter dem Register "Ausstattungen".

Ihr Ansprechpartner
Jutta Mahlo
Tel: +49 89 510 80 54