Arbeitsmarktfonds Bayern
Die Bayerische Staatsregierung hat im Jahr 1997 aus Privatisierungserlösen einen Arbeitsmarkt- und Sozialfonds aufgelegt. Für 2016 sind 8,2 Mio. Euro veranschlagt. Aus dem Arbeitsmarktfonds werden Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung unterstützt. Zielgruppen der Förderung aus dem Arbeitsmarktfonds sind hauptsächlich Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen. Detaillierte Informationen über die Fördermöglichkeiten im Arbeitsmarktfonds Bayern finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration.
Der jährlich erscheinende "Förderleitfaden" gibt Aufschluss über die Förderschwerpunkte, Fördergrundsätze, Ansprechpartner/-innen und das Antragsverfahren. Anträge auf Förderung sind i.d.R. jährlich bis 30. April einzureichen.
Förderschwerpunkte:
- Entwicklung und Erprobung innovativer Instrumente (Experimentiertopf) – Regionale Arbeitsmarktinitiativen
- Maßnahmen zur Unterstützung von besonderen Personengruppen auf dem Weg in die Berufsausbildung und zum Berufsabschluss
- Beschäftigungsfördernde Maßnahmen der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit (AJS)
- Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung von Frauen.
Ausstattungsinvestitionen
Informationen über die Förderung für Ausstattungsinvestitionen beim Bayerischen StMWI finden Sie unter dem Register "Ausstattungen".