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25. März 2021

Erasmus+ Aufruf 2021

Der erste Aufruf zur Antragstellung im neuen Erasmus+ Programm wurde am 25. März 2021 veröffentlicht.


Die Europäische Kommission hat den ersten Aufruf zur Antragseinreichung im neuen Erasmus+ Programm am 25. März 2021 veröffentlicht. Die Natiaonale Agentur Bildung für Europa beim BIBB bietet fortlaufend Beratung für die Antragsvorbereitung an und stellt alle für die Antragstellung erforderlichen Dokumente und Anleitungen gesammelt zur Verfügung! Die Publikationen werden im Vorfeld der jährlichen Aufrufe aktualisiert.


Leitaktion 1
Mobilität für das Bildungspersonal in der Erwachsenenbildung und neu: auch für benachteiligte Lerner*innen:
https://www.na-bibb.de/erasmus-erwachsenenbildung/mobilitaet
Die Einbeziehung von Lernenden in die Mobilitätsaktion ist auf benachteiligte erwachsene Lerner*innen begrenzt. Hierzu zählen z.B. Erwachsene mit Grundbildungsbedarf, lernbeeinträchtigte Erwachsene oder Erwachsene mit besonderem Förderbedarf. Voraussetzung der Förderfähigkeit ist, dass die Lernenden zum Zeitpunkt der Ausreise in einem Mobilitätsprojekt bei der entsendenden Einrichtung zu einem Lernangebot oder einem Kurs als Teilnehmer*in angemeldet sind, z.B. zu einem Alpha+ Kurs. Hauptsächlich richtet sich die Mobilität in der Erwachsenenbildung an das Bildungspersonal, das leitend, beratend oder unterrichtend tätig ist, wobei es unerheblich ist, ob dies in Festanstellung,Vollzeit, Teilzeit, nebenberuflich oder ehrenamtlich geschieht.

18.05.2021 (verlängert um 1 Woche): Leitaktion 1 Aufruf zur Antragstellung für Mobilitätsprojekte ohne Akkeditierung "Kurzzeitprojekte":
https://www.na-bibb.de/erasmus-erwachsenenbildung/mobilitaet/kurzzeitprojekte/antragsverfahren
Einrichtungen, die erstmal schauen möchten, wie sich Mobilitäten mit Bildungspartnern im europäischen Ausland organisieren und für die eigene Weiterentwicklung am besten nutzen lassen, können ohne Akkreditierung Mobilitätsprojekte beantragen für die Dauer von 6 bis 18 Monaten für maximal 30 Teilnehmer*innen. Die Akkreditierung ist allerdings der Regelzugang zur Mobilitätsförderung.

19.10.2021: Leitaktion 1 Aufruf zur Akkreditierung:
https://www.na-bibb.de/erasmus-erwachsenenbildung/mobilitaet/akkreditierung
Einrichtungen, die erfolgreich eine Akkreditierung beantragen, brauchen bis zum Ende der Förderperiode 2021-2027 keine Mobilitätsanträge mehr stellen, sondern müssen nur noch jährliche Mittelabrufe beantragen. Eine Akkreditierung lohnt sich! Die akkreditierten Einrichtungen stärken ihr internationales Profil und fördern zielgerichtet die berufliche und persönliche Entwicklung ihres Personals. Die Akkreditierung umfasst die langfristige Entwicklungsplanung einer Einrichtung im Kontext der europäischen Schwerpunkte.

Bei der ersten Antragsfrist im Oktober 2020 für die neue Förderperiode sind 52 Anträge zur Akkreditierung aus 16 Bundesländern eingegangen, von denen 32 bewilligt wurden (62%). Aus Bayern wurden acht Anträge eingereicht und alle acht waren erfolgreich! Darunter fünf Volkshochschulen: Kempten, Olching, Schrobenhausen, Unteres Pegnitztal und Haar als Konsortialführerin für weitere sieben Volkshochschulen: Taufkirchen, Süd-Ost, Grafing, Germering, Mühldorf, Vaterstetten, Bamberg-Land.


Leitaktion 2 Partnerschaften für Zusammenarbeit
https://www.na-bibb.de/erasmus-erwachsenenbildung/partnerschaften-fuer-eine-zusammenarbeit
Ähnlich wie bei der Mobilitätsförderung gibt es große Kooperationsprojekte mit mindestens drei partnern aus drei Porgrammländern und kleinere Partnerschaften mit pauschalierter Förderung für 30.000 oder 60.000 Euro mit nur zwei erforderlichen Bildungspertnern aus zwei Porgrammländern. Diese Einstiegsförderung ist neu und soll den Ausbau eines Erasmusnetzwerkes für die Erwachsenenbildung in Europa stärken.

20.05.2021: Leitaktion 2 Aufruf für Kooperations- und kleinere Partnerschaften

Kooperationspartnerschaften
    • Sie unterstützen den Aufbau und die Stärkung von Netzwerken.
    • Sie stärken Kapazitäten für transnationale Arbeit.
    • Sie fördern den Austausch von Ideen, Methoden und Praktiken.
    • Sie schaffen innovative Ergebnisse.
    • Sie verbreiten, nutzen und erweitern bereits existierende und/oder neu geschaffene Produkte und Ideen.
https://www.na-bibb.de/erasmus-erwachsenenbildung/partnerschaften-fuer-eine-zusammenarbeit/kooperationspartnerschaften

03.11.2021 (zusätzlicher Antragstermin): Kleinere Partnerschaften
    • Sie erleichtern kleinen, neuen und weniger erfahrenen Organisationen sowie benachteiligten Zielgruppen den Zugang zum Programm Erasmus+.
    • Sie unterstützen Aktivitäten mit europäischer Dimension sowohl auf nationaler als auch transnationaler Ebene.
    • Sie unterstützen den Aufbau und die Stärkung von Netzwerken.
https://www.na-bibb.de/erasmus-erwachsenenbildung/partnerschaften-fuer-eine-zusammenarbeit/kleinere-partnerschaften


Ihre Ansprechpartnerin
Hella Krusche
Tel: +49 89 510 80 34
Erasmus+ Aufruf 2021